Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, müssen ab dem 19.5.2021 am Tennisplatz unter "Mehr dazu" angeführte Maßnahmen beim Betreten der Anlage bzw. Ausübung des Sports UNEINGESCHRÄNKT beachtet werden.
News
Vorgaben Corona ab 19.5.2021
Maskenpflicht
Bis auf den Feuchträumen und den Tennisplätzen herrscht FFP2-Maskenpflicht!
Registrierungspflicht
Jeder Anwesende, der sich länger als 15 Minuten auf den Liegenschaften des TC-Reifnitz befindet, muss sich mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Anlage, Vor- und Familiennamen, Telefonnummer und, falls vorhanden, seiner E-Mail-Adresse registrieren. Folgende Möglichkeiten bieten wir
- myVisitPass via https://ktn.myvisit-pass.com/c037136 oder ausgehängten
QR-Code - Eintragung bei aufliegender Liste am ersten Stehtisch im Vereinshaus
- Eintragung bei Liste des Trainers oder Mannschaftsführers
- Eintragung unter https://www.tc-reifnitz.at via Platzreservierung oder Eintragung als Teilnehmer
3G-Nachweis
Für die Ausübung des Sports muss per WhatsApp an (Nummer hängt ab 19.5. im Eingangsbereich des Vereinsstüberls) oder E-Mail an corona@tc-reifnitz.at mit einem Foto mit einem ein 3G-Nachweis (genesen, getestet, geimpft) gesendet werden. Als Nachweis gelten:
- SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung (behördlich erfasst, max. 24h)
- SARS-CoV-2-Antigentest einer befugten Stelle bzw. Schultests (max. 48h)
- Molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 (max. 72h)
- Ärztliche Bestätigung einer überstandenen SARS-CoV-2 Infektion (max. 6 Monate)
- Nachweis über eine zentral zugelassene Impfung (Achtung! Details im Aushang)
Achtung! Erstimpfung erst ab 22. Tag, max. 3 Monate, Zweitimpfung bzw. Einmalimpfungen und Sonstiges – siehe Aushang! - Absonderungsbescheid für eine nachweisliche SARS-CoV-2 Erkrankung (max. 6 Monate)
- Nachweis über neutralisierende Antikörper (max. 3 Monate)
3G-Nachweis für Kinder unter 10 Jahren ist nicht erforderlich!
Weitere Infos und Details zu den einzelnen Punkten finden sich im Aushang „ÖTV – WIR SIND TENNIS! Regelungen ab dem 19. Mai 2021“ im Eingangsbereich des Vereinsstüberls.
Präventionskonzept
Es gelten generell die vom Bund vorgegebenen Richtlinien. Zusätzlich wird gerade ein Präventionskonzept von uns ausgearbeitet, welches einen Coronabeauftragten nennt und zusätzliche Maßnahmen definiert, welches gesondert ausgeschrieben und ausgehängt werden.
Mit der Hoffnung auf baldige Erleichterung und sportlichen Grüßen,
euer Vorstand